Kein Ausforschen von IP Adressen
Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verstösst es gegen das Schweizer Datenschutzgesetz wenn Firmen im Auftrag der Musikindustrie IP Adressen in Peer-to-Peer Netzwerken Ausforschen.
Die ist für alle Downloader in der Schweiz sicherlich eine gute Nachricht. Damit bleibt der Schweiz hoffentlich eine Abmahnwelle wie sie in Deutschland stattgefunden hat und noch immer stattfindet erspart. Laut Medienberichten hat es schon einige Abmahnungen durch Anwaltskanzleien gegeben.
… dies alles schützt jedoch nicht vor Anklagen wegen verletzung des Urheberrechts, jedoch müssen die Beweise dazu auf legalem Weg beschafft werden.
















